Generalistik – gut gedacht aber nicht gut gemacht.

Eine Frau in einer Bibliothek. Sie liest in einem Ordner und hat viele Bücher auf dem Arm

Wenn man in Deutschland Arbeitnehmer*innen in der Pflege fragt, wie ihre korrekte Berufsbezeichnung lautet, kann es mitunter dazu kommen, dass man ganz unterschiedliche Antworten bekommt. Da gibt es

  • (Kinder-)Krankenschwestern-/pfleger} bis 2003
  • Altenpflegerin/Altenpfleger
  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger*innen } bis 2020
  • Pflegefachfrau/Mann (mit Spezialisierung Kinderkrankenpflege/Altenpflege) } seit 2020

Fachfremde Berufsgruppen mögen sich jetzt verwundert die Augen reiben, wie es zu unterschiedlichen Bezeichnungen kommt. Grund dafür ist der Umgang mit der Pflegeausbildung in Deutschland. Geschichtlich gesehen wurden besonders seitens der EU immer wieder Bestrebungen gemacht, die Pflegeausbildung generalistisch zu strukturieren. Durch das massive Wirtschaftswachstum nach 1965 kam es zum ersten Pflegenotstand, die mittels Gastarbeitern und dem Vorschlag der Krankenhausgesellschaft zur Ausbildung von Krankenpflegehelfern bekämpft werden sollte. Hierbei kam es zu einer ersten Reform der Krankenpflegeausbildung im Rahmen einer Abgrenzung zum Krankenpflegehelfer/in. Gründe für den Pflegekräftemangel waren – quasi wie heute – unzumutbare Arbeitsbedingungen und schlechte Entlohnung des Krankenpflegepersonals.

Die WHO und die EU setzten sich im Rahmen von Pflegeförderungsprogrammen ab 1977/1978 für eine generalisierte Pflegeausbildung ein, um die Pflege für Menschen aller Menschengruppen auszubilden. Die Ottawa-Charta (1986) und die Fokussierung auch auf die Grundbedürfnisse der Bevölkerung setzte aber gut ausgebildetes Fachpersonal voraus, welches auch in der primären Gesundheitsvorsorge aktiv ist. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, plante die EU eine generalisierte Ausbildung ein, an die anschließend Spezialisierungen zum Thema Kinderkrankenpflege, Altenpflege und psychiatrische Krankenpflege angegliedert waren und als Studium aufgebaut.

Deutschland setzte zunächst auf Richtlinien, Modernisierungen innerhalb des Krankenpflegeausbildungsgesetzes, vielen Diskussionen fachfremder Berufsgruppen (Ärzte, Krankenhausgesellschaften, Kirchen, Gewerkschaften, Lobbygruppen…) und unterschiedliche Stellungnahmen der Pflegeberufsverbänden. 1985 wurden zwar Neuerungen anberaumt, aber die Altenpflege wurde bis 2000 als 2-jährige Ausbildung ausgegliedert und es gab bis 2020 aufgrund massivem Protest von Pädiatrie und Kinderkrankenpflegeverbänden den Sonderweg Kinderkrankenpflege. Weiter wurde die Ausbildung nicht in eine hochschulische umgewandelt, sondern blieb weiter schulischer Natur. Seit 1990 entstanden zusätzliche Pflegestudiengänge auch im Bereich Wissenschaft, Management und Pädagogik. Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 2004 betonte durch den Passus „Gesundheits– und (Kinder-)Krankenpflege“ den Fokus auf präventiv, palliativ und rehabilitative Arbeit der Pflege. Weiterhin aber war einzig die Krankenpflege als europäischer Abschluss anerkannt.

Anfang der 2000 wurde langsam klar, dass es zu einem erneuten Pflegenotstand kommen würde, besonders in der Altenpflege. 2009 wurde im Rahmen der Koalitionsvereinbarung der CDU/CSU & FDP der Startschuss für ein neues Berufsgesetz gegeben, um „das Berufsbild der Altenpflege attraktiver zu gestalten“. Nach vielen Diskussionen, Anpassungen, Einschränkungen, Protest und Ideen ist jetzt 2020 das neue „Gesetz über die Pflegeberufe – Pflegeberufegesetz – PflBG in Kraft getreten. Der generalistisch Abschluss zur Pflegefachfrau/-Mann ist für 6 Jahre in einer Erprobungsphase und soll die möglichen Spezialisierungen nach Ablauf der Frist auf ihre Wirksamkeit und ihren Anklang bei den Auszubildenden überprüfen(Ammende, 2016).

Abbildung : Fachschulische Pflegeausbildung ab 2020 (DBfK)

So. Was bringt jetzt also eine generalistische Ausbildung, wie sie unsere europäischen Nachbarn schon lange haben? Warum gab und gibt es Widerstände? Warum gut gedacht, aber nicht gut gemacht?

Fangen wir mal mit den möglichen Gründen an. Nach außen transportiert war die Generalistik dazu gedacht, den Beruf Pflege attraktiver zu machen. Durch eine internationale Anerkennung und einen möglichen Hochschuldzugang sollte ein qualitativ hochwertiger und zukunftsorientierter Beruf aus einem Chaos an Berufsabschlüssen entstehen. Da wirkt es irritabel, wenn man ein Statement von 2012 aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Pflegeberufsgesetz ließt.

Der Arbeitsmarkt im Dienstleistungssektor Pflege erfordert in Zeiten des demografischen Wandels den flexiblen und universellen Einsatz von Pflegekräften.

Bund-Länderarbeitsgruppe Weiterentwicklung der Pflegeberufe 2012:5

Besonders spannend, wie man hier über die Arbeitnehmer der Berufsgruppe Pflege redet. Oder auch völlig entspannt damit umgeht, dass diese Arbeitnehmer zwischen den zu pflegenden Altersgruppen wechseln können – keine Frage dazu, ob sie es wollen. Konträr dazu zeigen Befragungen, dass Auszubildenden sich bei Beginn der Ausbildung und des Arbeitslebens aktiv und bewusst für EINEN Beruf entscheiden (Görres et al, 2003). Und sind wir mal ehrlich – wer von uns könnte morgen ganz entspannt (im schlimmsten Fall ohne Einarbeitung) auf einer anderen Station arbeiten?

Und wenn ich alles können soll, alles lehren soll – warum wurde die Ausbildungszeit nicht verlängert? Wie soll man Wissen aus drei Ausbildungen in der gleichen Zeit sinnhaft unterbringen?

In den Modellversuchen (8 Träger unterschiedliche Bundesländer – hallo Föderalismus) wurde im Nachhinein von „vermischten Wissen, oberflächlich“ oder „Kinderkrankenpflege/Altenpflege fällt unter den Tisch“ (Sahmel,2010). Es scheint auch schwierig zu sein, die Wirklichkeit der Altenpflege im Gegensatz der kurativen Pflege in der (Krankenhaus)Krankenpflege darzustellen. Am Lebensabend geht es oft mehr um Lebensqualität, Erhalt von vorhanden Fähigkeiten und Unterstützung der eigenen Bedürfnisse. „Heilen“ ist im Zweifel nicht mehr im aktuellen Fokus und die Art der Pflegekompetenzen unterscheidet sich von der Krankenpflege. Diese Sorge teilten auch der deutsche Berufsverband für Altenpflege, die die neuen Kollegen durch die fehlende Spezialisierung als „Belastung für alle“(Kaleve, 2015) durch mehr Einarbeitungsarbeit und fehlender Entlastung beschreibt.

Für die Krankenpflege ist der Einblick in die Altenpflege mitunter ein Gewinn, sind doch die meisten Patienten der Akutversorgung über 65 Jahre und älter (Destatis). Im Hinblick auf die „Multimorbidität älterer Menschen und Altenpflegeheimen und Patienten [..]im Krankenhaus“ würde die neue Ausbildung beiden Berufsgruppen helfen, besser mit den Ihnen anvertrauten Patienten umzugehen meint Rolf Höfter(2015), Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, fordert „keine Kompromisse in der qualitativen Anforderungen an die Ausbildung“(Stöcker, 2015) und hat den schon länger geforderten regelhaften Hochschulzugang für die Auszubilden der Pflege im Blick (Stöcker, 2015). Wie genau dieser Studiengang geregelt ist, unterliegt – Föderalismus sei Dank – wieder den einzelnen Ländern. Der Gesetzgeber hat für das Studium ganze drei Paragraphen im Pflegeberufegesetz(PflBG,2017) vorgesehen, die sehr oberflächlich formuliert viel Handlungsspielraum lassen. Um der Chancengleichheit Genüge zu tun, wurde das Schulgeld abgeschafft und die Kosten auf Krankenkassen, Pflegekassen und Länder aufgeteilt. Um die Qualität wie auch vom DBfK gefordert zu erhöhen oder zu halten, wurden die Voraussetzungen an die Lehrenden erhöht(siehe Abb.2)

(1) Pflegeschulen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

1.hauptberufliche Leitung der Schule durch eine pädagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau,

2.Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze angemessenen Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlosse-
ner Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau
für die Durchführung des theoretischen Unterrichts sowie mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener
Hochschulausbildung für die Durchführung des
praktischen Unterrichts[…]

(Abbildung 2 Pflegeberufegesetz,2017,BMG)

Also haben wir bis jetzt – strukturell verbesserte Ausbildungsformen, fraglichen Nutzen für Alten- und Krankenpflege in den Themenbereichen und einen Arbeitnehmer der flexibel einsetzbar ist. Dagegen spricht eine mögliche Oberflächlichkeit der behandelnden Themen, der Wunsch einen Beruf zu wählen und ein Studiengang, für dessen Auslegung die Länder zuständig sind.

Bleibt noch der gefühlt größte Verlierer der Generalistik – die Kinderkrankenpflege. Wenn man die Themenbereiche sieht, die sich in alten-&Krankenpflege überschneiden, mag die Generalitik möglich sein. Bei der Kinderkrankenpflege fehlt eine solche Überschneidung – beginnend mit Entwicklung, den speziellen Krankheitsbildern, angeborenen Fehlbildungen, chronischen Erkrankungen bei Kindern, Versorgung von Kindern im ambulanten (Intensiv)Pflegebereich, Status der Eltern in der Versorgung und Therapie, ethische Überlegungen durch die gesetzliche „Unmündigkeit“ der Kinder. Die Liste ist lang. Die Überschneidungen klein. Überall in den Lerneinheiten finden sich zwar kleine Anmerkungen zur pflegerischen Versorgung der pädiatrischen Patienten, es ist aber quasi nichts im Vergleich zur Ausbildung „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“, in der es eigene Lerneinheiten zur „Pflege von Kindern mit (fügen Sie hier Organsystem und Erkrankung ein)“. Zusätzlich zu der theoretischen Änderungen, wurden auch die praktischen Stunden gekürzt. Von 700 Praxisstunden auf Trommelwirbel 120h !

Und weil das ja nicht reicht an Qualität, gibt es noch die Möglichkeit, diesen ausufernden Einsatz „in den speziellen Bereichen der pädiatrischen Versorgung und der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung sowie weitere Einsätze können auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.(Bundesministerium für Justiz, PflBG 2017) Spoiler = das kann auch eine Kita oder eine Kinderarztpraxis sein.

Und jetzt kurzes Gedankenspiel meinerseits

Ohne ein Konzept für eine Spezialisierung ggf. auch mit einer Weiterbildung nach der Grundausbildung sehe ich persönlich ziemlich düster in die Zukunft der pädiatrischen und neonatologischen Versorgung. Wird da was kommen? Vermutlich nicht.

Stattdessen bieten jetzt immer weniger Schulen tatsächlich die Spezialisierungen an. Die Farce daran? Der Passus der Überprüfung im Gesetz

„Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit ermitteln bis zum 31. Dezember 2025, welcher Anteil der Auszubildenden das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 (Kinderkrankenpflege – Anmerkung der Autorin) einerseits und nach § 59 Absatz 3 (Altenpflege- Anmerkung der Autorin) andererseits ausgeübt hat.“ (Bundesministerium für Justiz, PflBG 2017).

So. Nochmal überlegen, warum hat der Gesetzgeber das gemacht? Anpassung an EU Richtlinien? Ok. Überschneidungen Alten- und Krankenpflegeausbildung? Ok. Ansehen der Ausbildung erhöhen…wäre möglich gewesen – hätte man sich wirksam an die großen Bretter gewagt. Anforderungen an die Azubis hoch, nicht runter! Studium auch im Gesetz besser gestalten und Berufsfelder danach klären (mehr Kompetenzen, mehr Zuständigkeiten, mehr Lohn!). Spezialisierung fördern, ggf. auch mit Weiterbildungen – dann mehr Kompetenzen, mehr Zuständigkeiten, mehr Lohn!

So bleibt die Generalistik gut gedacht, aber nicht gut gemacht und weiter mit dem Geschmäckle, nur schnell oberflächlich ausgebildetes Personal zu generieren, über dass man aufgrund des Fraimings „Alleskönner“ flexibel einsetzten kann. Ob das zu mehr Personal oder Qualität führt…ich glaube es nicht. Und ihr?

Literatur

Ammende, R.(2016) Historie der Pflegeausbildung, CNE.Fortbildung, 5/2016, Thieme Verlag, Stuttgart

Bundesministerium für Justiz, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Gesundheit (2017),Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) http://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/BJNR258110017.html

Destatis Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000 (Eckdaten der vollstationären Patienten und Patientinnen). Gliederungsmerkmale: Jahre, Behandlungs-/Wohnort, ICD10 http://www.gbe-bund.de/oowa921-install/servlet/oowa/aw92/dboowasys921.xwdevkit/xwd_init?gbe.isgbetol/xs_start_neu/&p_aid=i&p_aid=30864999&nummer=550&p_sprache=D&p_indsp=99999999&p_aid=84163069

Görres et al. (2003) Modellprojekt „Integrierte Pflegeausbildung in Bremen“ Pflege & Gesellschaft, 8.Jahrgang, Nr.2/2003 Kaleve (2015) Generalistische Pflegeausbildung: Das sagen die Verbände, Die Pflegebibel https://die-pflegebibel.de/2015/12/16/generalistische-pflegeausbildung-das-sagen-die-verbaende/

Stöcker, DBfK (2015) Pressemitteilung, DbfK, Berlin https://www.verbaende.com//news.php/Ausbildungsreform-in-der-Pflege-auf-dem-Weg?m=107227

Karl-Heinz Sahmel(2010) „Wohin steuert die Pflegeausbildung? Eine kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Modellprojekten. Referat auf der Fachtagung der Bundesagentur für Arbeit und der Metropolregion Rhein-Neckar „Zukunft der Pflegeberufe – Impulse zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs“ am 01.12.2010 im SRH Seminarzentrum Heidelberg, http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BW/Mannheim/Metropolregion/Publikation/Referat-Prof-Dr-Karl-Heinz-Sahmel.pdf

Ottawa-Charta(1986) https://www.euro.who.int/de/publications/policy-documents/ottawa-charter-for-health-promotion,-1986


Titelbild von Engin Akyurt auf Pixabay

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